Befreiung von der Ausweispflicht


An wen muss ich mich wenden?

An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

  • Frau Andrea HollLeitung Abteilung II - "Bürgerservice, Brandschutz und Soziales"