Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Spangenberg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Stadt Spangenberg  www.spangenberg.de.

Feedback und Kontaktangaben

Trotz größter Sorgfalt sind manche Aspekte der Barrierefreiheit im Arbeitsalltag unserer Kolleginnen und Kollegen nicht immer umzusetzen. Das ist von unserer Seite nicht beabsichtigt, kann aufgrund der Aufgabenfülle in einer Verwaltung aber durchaus vorkommen. Sollten Sie innerhalb unseres Auftrittes auf Barrieren gestoßen sein, freuen wir uns deshalb über Ihre Kontaktaufnahme und lassen uns gern von Ihnen erklären, an welcher Stelle Sie nicht weiter kommen. Bitte wenden Sie sich dazu auf einem der folgenden Wege an uns:

Magistrat der Stadt Spangenberg

Marktplatz 1

34286 Spangenberg

+49 5663 5090-0

Barriere melden

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Stadt Spangenberg arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.

Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • PDF-Dokumente: Unsere pdf-Dokumente sind aktuell nicht barrierefrei gestaltet.
  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte: Trotz größter Sorgfalt können bei einigen Bildern Alternativtexte fehlen.
  • HTML-Strukturelemente für Überschriften: Aufgrund der Teaserbox im Slider beginnt unsere Startseite mit einer h2, statt der üblichen h1. Dessen ungeachtet folgt der eigentliche Seiteninhalt auf die h1. Dies ist auf allen sonstigen Seiten der Fall.
  • HTML-Strukturelemente für Listen: Das Facebook-Icon im Kopfbereich ist der einzige Eintrag in einer HTML-Liste. Weitere Listen, die nur einen Eintrag enthalten, sind bislang nicht aufgefallen.

Unverhältnismäßige Belastung

Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierenarmen Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine Mail an rathaus@spangenberg.de.

Die auf unserer Homepage eingebundenen iFrames "Ratsinformationssystem" sowie der Veranstaltungskalender der TAG Melsunger Land sind Angebote, die bislang nicht auf ihre Barrierefreiheit geprüft worden.

Geplante Maßnahmen

Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.

  • Alternativtexte für Bilder weiter ausbauen (das Ziel soll bis Mitte des Jahres erreicht werden)

Evaluationsmethode

Die Erklärung wurde auf Grundlage der Barrierefreiheits-Tests des Projekts BIK für Alle (https://bik-fuer-alle.de/barrierefreiheit-testen.html) erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 04.06.2024 überprüft.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Regierungspräsidium Gießen

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.06.2024 erstellt.