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Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Spangenberg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Stadt Spangenberg www.spangenberg.de.
Feedback und Kontaktangaben
Trotz größter Sorgfalt sind manche Aspekte der Barrierefreiheit im Arbeitsalltag unserer Kolleginnen und Kollegen nicht immer umzusetzen. Das ist von unserer Seite nicht beabsichtigt, kann aufgrund der Aufgabenfülle in einer Verwaltung aber durchaus vorkommen. Sollten Sie innerhalb unseres Auftrittes auf Barrieren gestoßen sein, freuen wir uns deshalb über Ihre Kontaktaufnahme und lassen uns gern von Ihnen erklären, an welcher Stelle Sie nicht weiter kommen. Bitte wenden Sie sich dazu auf einem der folgenden Wege an uns:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Stadt Spangenberg arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.
Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- PDF-Dokumente: Unsere pdf-Dokumente sind aktuell nicht barrierefrei gestaltet.
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte: Trotz größter Sorgfalt können bei einigen Bildern Alternativtexte fehlen.
- HTML-Strukturelemente für Überschriften: Aufgrund der Teaserbox im Slider beginnt unsere Startseite mit einer h2, statt der üblichen h1. Dessen ungeachtet folgt der eigentliche Seiteninhalt auf die h1. Dies ist auf allen sonstigen Seiten der Fall.
- HTML-Strukturelemente für Listen: Das Facebook-Icon im Kopfbereich ist der einzige Eintrag in einer HTML-Liste. Weitere Listen, die nur einen Eintrag enthalten, sind bislang nicht aufgefallen.
Unverhältnismäßige Belastung
Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierenarmen Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine Mail an rathaus@spangenberg.de.
Die auf unserer Homepage eingebundenen iFrames "Ratsinformationssystem" sowie der Veranstaltungskalender der TAG Melsunger Land sind Angebote, die bislang nicht auf ihre Barrierefreiheit geprüft worden.
Geplante Maßnahmen
Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.
- Alternativtexte für Bilder weiter ausbauen (das Ziel soll bis Mitte des Jahres erreicht werden)
Evaluationsmethode
Die Erklärung wurde auf Grundlage der Barrierefreiheits-Tests des Projekts BIK für Alle (https://bik-fuer-alle.de/barrierefreiheit-testen.html) erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.06.2024 überprüft.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.06.2024 erstellt.