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Öffentliche Mahnung
Die Stadtkasse Spangenberg macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Abgaben am 15.02.2025 fällig waren:
Grundsteuer A+B
Müllabfuhrgebühren
Wasser- und Abwassergebühren
Hundesteuer
Gewerbesteuervorauszahlungen
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung dieser Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis
spätestens 07.03.2025
an die Stadtkasse Spangenberg zu zahlen.
Wird wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese nach § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig. Danach werden die fällig gewordenen Beträge im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen.
Spangenberg, den 24.02.2025
Stadtkasse Spangenberg
gez. Wilhelm
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