Rathaus der Stadt Spangenberg

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Spangenberg

Öffentliche Mahnung

Die Stadtkasse Spangenberg macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Abgaben am 15.02.2025 fällig waren:

Grundsteuer A+B

Müllabfuhrgebühren

Wasser- und Abwassergebühren

Hundesteuer

Gewerbesteuervorauszahlungen

Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung dieser Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis

spätestens 07.03.2025

an die Stadtkasse Spangenberg zu zahlen.

Wird wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese nach § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig. Danach werden die fällig gewordenen Beträge im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen.

Spangenberg, den 24.02.2025

Stadtkasse Spangenberg

gez. Wilhelm

 

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