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Förderaufruf Regionalbudget 2025

Pressemitteilung der  Regionalentwicklungsgesellschaft Mittleres Fuldatal e.V. vom 13.01.2025

FÖRDERAUFRUF | REGIONALBUDGET 2025
Schwerpunkt: Kultur & Bildung - Antragsfrist: 21. 02.2025

Die Regionalentwicklungsgesellschaft Mittleres Fuldatal e.V. als anerkannte Lokale Aktionsgruppe (LAG) ruft zur Einreichung von Projekten für das Regionalbudget 2025 auf!
Mit der Förderung möchten wir die Lebensqualität in unserer Region stärken und zukunftsweisende Projekte unterstützen, die zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen.

Schwerpunkt „Kultur & Bildung“

Im Jahr 2025 legen wir einen besonderen Fokus auf Projekte, die im Bereich Kultur & Bildung wirken. Diese Projekte erhalten bei der Bewertung zusätzliche Punkte.

  • Kultur: Gefördert werden Projekte, die das kulturelle Leben in der Region bereichern, wie z. B. kulturelle Veranstaltungen, Kunstprojekte, die Förderung lokaler Traditionen und die Stärkung kultureller Einrichtungen.
  • Bildung: Unterstützt werden bspw. Vorhaben, die Wissen vermitteln, soziale Kompetenzen fördern oder die Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Bildungsbereich vorantreiben.

Förderung auch für andere Projekte

Neben Projekten im Bereich Kultur und Bildung sind auch Vorhaben in anderen Themenfeldern förderfähig. Es werden Ideen unterstützt, die das gesellschaftliche Miteinander und die regionale Identität stärken sowie zu einer Steigerung der Lebensqualität beitragen. Grundsätzlich müssen die Projekte den Zielen der LAG Mittleres Fuldatal entsprechen.

Zuwendungsfähig sind…

  • Kleinprojekte von Kommunen, Organisationen, Vereinen, Initiativen und Privatpersonenaus der Region Mittleres Fuldatal (Melsungen, Felsberg, Spangenberg, Malsfeld, Morschen, Körle und Guxhagen)
  • Gesamtkosten pro Projekt zwischen 1.000 EUR und 20.000 EUR (brutto)
  • Ausgaben für Maschinen und Ausstattungsgegenstände über 410 EUR netto
  • Dienstleistungen und Honorarkosten, IT-Software, Materialien für Eigenleistungen

Nicht gefördert werden ...

  • Unternehmen und vorsteuerabzugsberechtigte Vereine
  • Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen vorhandener Vermögensgegenstände oder Einrichtungen
  • Betriebs- und Personalkosten, Verbrauchsmaterial, Reisekosten
  • Genehmigungspflichtige Baumaßnahmen
  • Einzelanschaffungen unter 410 EUR netto ohne Sachzusammenhang

➢ Der Förderzuschuss beläuft sich auf maximal 80% der förderfähigen Bruttokosten. Ein
geringerer Fördersatz kann im Einzelfall bestimmt werden.
➢ Das Projekt muss vom Antragsteller vorfinanziert werden.
➢ Die Zweckbindungsfrist beträgt bei baulichen Maßnahmen 12 Jahre, bei Maschinen und
Ausstattung 5 Jahre.
WICHTIG: Erst wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, darf das Projekt gestartet
werden, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt automatisch zum Ausschluss der Förderung!

Erforderliche Unterlagen

  1.  Ausgefüllter Zuwendungsantrag Regionalbudget
  2. Kostenberechnung auf der Grundlage von jeweils zwei Vergleichsangeboten
  3. Darstellung der Finanzierung der Gesamtmaßnahmen
  • Bei Vereinen: Beschluss des Vorstands, dass ein Förderantrag über das Regionalbudget gestellt werden soll und dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme (Vorfinanzierung und Eigenmittel) gesichert ist (z.B. durchKontoauszug oder Kreditbereitschaftserklärung)
  • Bei Kommunen: schriftlicher Beschluss des Magistrats/Gemeindevorstands, dass ein Förderantrag über das Regionalbudget gestellt werden soll und dass die erforderlichen Haushaltsmittel für das angemeldete Vorhaben im Haushalt derKommune zur Verfügung stehen.

4. Unterschriebene Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation
5. Bei Vereinen: Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister und ggf. Vereinssatzung.

  • Es muss ersichtlich sein, wer rechtsverbindlich zeichnungsberechtigt ist.

Ablauf der Antragstellung, Umsetzung und Abrechnung

21.02.2025Frist zur Einreichung der vollständigen Anträge bei der LAG unter: info@foerderregion-mittleres-fuldatal.de
17.03.2025Der Förderrat der LAG berät über die eingereichten Anträge und erstellt eine Rangfolge der Projekte.
01.04.2025die LAG stellt einen Gesamtantrag für die ausgewählten Projekte bei der Bewilligungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises.
MaiVoraussichtliche Bewilligung und Vertragsschluss der LAG mit den jeweiligen Projektträgern.
15.10.2025Frist, zu der Projekte abgeschlossen und abgerechnet sein müssen. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit ist
ausgeschlossen!
NovemberÜberweisung der Fördermittel an die Letztempfänger.

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch den LAG-Förderrat auf Grundlage des Rahmenplans „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK), der „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung/LEADER“ und der Projektauswahlkriterien zur Umsetzung der Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der Region Mittleres Fuldatal.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung Ihrer Projektidee und der Antragstellung.
Kontakt
Regionalentwicklungsgesellschaft Mittleres Fuldatal e.V. |||
Tel. 05661-927810 | info@foerderregion-mittleres-fuldatal.de
Lindenstraße 1 | 34323 Malsfeld |

Downloads und weitere Informationen unter www.foerderregion-mittleres-fuldatal.de

Hinweis: Der Aufruf erfolgt vorbehaltlich der Mittelzuweisung. (Stand: Dezember 2024) Die Einreichung der Förderanträge begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Machen Sie mit und gestalten Sie die Zukunft des Mittleren Fuldatals aktiv mit!