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Soziale Mietwohnraumförderung - Programmjahr 2025
Mitteilung des Schwalm Eder Kreises vom 23.04.2025
Die Landesregierung setzt sich stark dafür ein, bezahlbaren Mietwohnraum in Hessen zu schaffen.
Das Land stellt gemeinsam mit der WlBank Darlehen und Finanzierungszuschüsse zur Förderung des Mietwohnungsneubaus (für Haushalte mit geringem Einkommen sowie für Haushalte von Studierenden und Auszubildenden) und der Modernisierung von Mietwohnungen bereit. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie vom 10. Mai 2023 (StAnz. S. 710).
Um Fördermittel zeitnaher verteilen zu können, wird es in 2025 zwei Termine zur Anmeldung von Bauvorhaben mit anschließender Mittelzuteilung geben. Als Termine für den Anmeldeschluss sind der 23. Mai 2025 und der 19. September 2025 vorgesehen.
Die in 2025 zur Verfügung stehenden Programmmittel werden hälftig auf beide Termine aufgeteilt. Projekte, die beim ersten Termin angemeldet wurden und nicht zum Zuge kamen, wird kein Vorteil beim zweiten Termin eingeräumt.
Bauvorhaben für eine Förderung können im Rahmen der ersten Tranche bis
spätestens 23. Mai 2025 (Ausschlussfrist)
und für die zweite Tranche bis
spätestens 19. September 2025 (Ausschlussfrist)
angemeldet werden.
Für die Anmeldungen sind die als Anlagen 1-3 beigefügten Vordrucke zu verwenden. Diese können auch unter www.wibank.de heruntergeladen werden.
Im Anschluss an die oben genannten Termine werden die Mittel für konkrete Bauvorhaben bereitgestellt. Danach sind die vollständigen und geprüften Förderanträge innerhalb von sechs Monaten der WlBank vorzulegen. Wir bitten Sie, nur Bauvorhaben anzumelden, für die die Anträge fristgerecht gestellt werden können. Dies setzt u. a. voraus, dass ein bebaubares Grundstück und Baurecht vorhanden sind. Mit der Baumaßnahme soll innerhalb von zwei Jahren ab Mittelbereitstellung begonnen werden.