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Ortsgericht
Ortsgerichte sind ausschließlich in Hessen durch Landesgesetz errichtete Hilfsbehörden der Justiz. Die Dienstaufsicht über die Ortsgerichte liegt bei dem Präsidenten des Oberlandesgerichts und beim Amtsgerichtsdirektor, zu dessen Bezirk das Ortsgericht gehört. Ortsgerichte bestehen in allen hessischen Gemeinden. In Gemeinden mit mehreren Ortsteilen können mehrere Ortsgerichte errichtet werden.
Die jeweiligen Ortsgerichtsmitglieder sind vereidigte Ehrenbeamte. Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Rechtsgrundlage ist das seit 1. Januar 1953 geltende hessische Ortsgerichtsgesetz (OrtsGG), auf Grund dessen vorher errichtete Schätzungsämter und Feldgerichte ihre Tätigkeit einstellen mussten. Den Ortsgerichten obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Sie führen ein Dienstsiegel.
Aufgaben des Ortsgerichtes
- öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, § 13 OrtsGG
- Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht, § 14 OrtsGG
- Sicherung des Nachlasses nach § 1960 BGB, § 16 OrtsGG
- Mitwirkung bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen, § 17 OrtsGG
- Schätzungen, § 18 OrtsGG, hier müssen drei Ortsgerichtsmitglieder tätig werden.
Für die Erfüllung dieser Aufgaben erheben die Ortsgerichte Gebühren; § 20 OrtsGG.
Kontakt
Ortsgericht Spangenberg
Ortsgerichtsvorsteherin
Andrea Holl
Rathausstr. 7
Sprechzeiten
Die Sprechzeiten finden in den Diensträumen der Stadtverwaltung, Rathausstr. 7, Zimmer 2 statt.