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Schiedsamt
Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Aufgabe des Schiedsamtes – die außergerichtliche Streitschlichtung – nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestellt.
Schiedsfrauen und -männer helfen bei der Einigung von:
- Beleidigung
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Körperverletzung
- Hausfriedensbruch
- Sachbeschädigung
- Vergleiche
Kontakt
Schiedsamt Spangenberg
Anja Michaela Gaußmann
An der Vocke 3
Schlichtungsverhandlungen nach Vereinbarung!