Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Spangenberg

Winterdienst

Winterdienst in Spangenberg

Die Stadt Spangenberg streut und räumt, je nach Witterungslage ab 5:00 Uhr die öffentlichen Straßen und Wege. Der Streu- und Räumdienst wurde so eingeteilt, dass eine schnellstmögliche Räumung gewährleistet ist. Eigentümer von bebauten und bebaubaren Grundstücken sind nach der Straßenreinigungsatzung zur Beseitigung von Schnee und Eisglätte auf den Gehwegen verpflichtet. Ist nur ein Gehweg in einer Straße vorhanden, gilt die Regelung, dass in den Jahren mit gerader Endziffer (2022) die Eigentümer die Beseitigung von Schnee und Eisglätte auf dem Gehweg zu erledigen haben, deren Grundstücke an dem Gehweg liegen. In den Jahren mit ungerader Endziffer (2023) sind wiederum die Eigentümer zur Beseitigung von Schnee und Eisglätte auf dem Gehweg verpflichtet deren Grundstücke gegenüber dem Gehweg liegen. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang von mindestens 1,00 m zu räumen.

Zum Schluss noch eine Bitte:

Leider kommt es beim Winterdienst immer wieder zu Problemen und zu Verärgerungen bei der Spangenberger Bevölkerung, weil Straßen nicht rechtzeitig vom Schnee geräumt und die Straßen ab-gestreut werden. Dann erreichen viele Telefonanrufe die Mitarbeiter im Rathaus, dass z.B. trotz des Schneefalls der letzten Nacht noch immer nicht die Straße geräumt sei. Um hier für beide Seiten, die Mitarbeiter des Räumdienstes und die Spangenberger Bürgerinnen und Bürger, die Probleme zu ver-ringern, dürfen wir an dieser Stelle eine Bitte aussprechen. Aufgrund der Breite der Räumfahrzeuge parken Sie bitte so, dass mindestens 3 Meter Fahrbahnbreite übrig bleiben. Sollten weniger als 3 Meter Fahrbahnbreite für Räumfahrzeuge zur Verfügung stehen, kann aufgrund des Straßenverlaufs oder der Rangiermöglichkeit für das jeweilige Räumfahrzeug passieren, dass der Räum- und Streudienst nur eingeschränkt durchgeführt werden kann.

Gerne steht Ihnen die Stadtverwaltung bei Fragen zur Verfügung. Herr Koch unter der Telefon-Nr. 05663-509024 oder per email friedhelm.koch@spangenberg.de

Nach den Vorschriften des Hessischen Straßengesetzes müssen Städte/Gemeinden im Winter die öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen von Schnee und Eisglätte befreien, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten. Der Fahrbahnwinterdienst muss unter Berücksichtigung der personellen und maschinellen Möglichkeiten von der Kommune durchgeführt werden. Zur Einschränkung der Streupflicht hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Gemeinden an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen ihrer Streupflicht nachgehen müssen. Zu gefährlichen Straßen zählen Straßenstellen, die wegen ihrer Lage oder ihres Zustandes im Winter besonders an-fällig für Unfälle sind. Der Winterdienst wird nach dem Streu- und Einsatzplan und unter Berücksich-tigung des bestmöglichen Kompromisses zwischen Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Wirt-schaftlichkeit durchgeführt.

 

Der Streu- und Einsatzplan wurde nach folgenden Kriterien erstellt:

Kategorie I (verkehrswichtig und gefährlich) :

Gefällstrecken, öffentliche Einrichtungen (Rathaus, Kindergärten), verkehrswichtige innerörtliche Straßen und Zubringerfunktion, Pflegeheime, Wasserwerke, Kirchen, Schulen, Sporthallen und –plätze, Friedhöfe (Trauerfeiern), Industriegebiet, Aussiedlerhöfe

Der Streu- und Einsatzplan erfolgt nicht in der Reihenfolge der aufgeführten Punkte. Die Räumung erfolgt witterungsbedingt und weitgehend zusammenhängend.

Erläuterungen zur Kategorie I: (Rotstrecken)

Rotstrecken: Zur Bekämpfung der Winterglätte auf Fahrbahnen wird Auftausalz verwendet. Die Höchstmenge für Auftausalz beträgt 15g/qm, sie kann in außergewöhnlichen Fällen von der Winter-dienstleitung geändert werden. Bei bestimmten Winterlagen ist die Strecke mehrfach abzufahren und nur auf Glätteflächen zu streuen. Im Zweifel muss der Fahrer aussteigen und den Fahrbahnbelag prüfen. Die Streugeräte sind so einzustellen, dass nicht mehr als die zulässige Höchstmenge gestreut wird und das Streugut nicht über die Fahrbahnränder hinausgelangen kann. Sobald die Schneehöhe den Einsatz der Schneeräumer zulässt, ist zuerst der Schnee zur Seite zu schieben und dahinter im selben Arbeitsvorgang zu streuen. Bei anhaltendem Schneefall ist das Räumen und Streuen nach Möglichkeit mehrmals zu wiederholen.

 

Kategorie II: Anliegerstraßen mit leichtem Gefälle

Erläuterungen zur Kategorie II: (Grünstrecken)

In den Grünstrecken wird der Winterdienst erst aufgenommen, wenn die Rotstrecken bedient worden sind.

Ausnahme:

  1. Die Grünstrecke liegt zwischen zwei Rotstrecken und muss befahren werden.
  2. Ein unverhältnismäßig hoher Zeitaufwand, um nochmals in den zuvor gestreuten Sektor zu gelangen.

 

Übrige Straßen sind in die Kategorie III (ohne Kennzeichnung)

Der Winterdienst auf Wohnstraßen wird von der Winterdienstleitung für einzelne Gemeindebereiche oder das gesamte Gemeindegebiet angeordnet, wenn die Arbeiten in den Rot- und Grünbereichen abgeschlossen sind und die Wetterlage ein Anhalten der winterlichen Straßenverhältnisse erwarten lässt.

Die entsprechende Einteilung der Straßen kann auf der Homepage der Stadt Spangenberg für die einzelnen Stadtteile eingesehen werden.

Spangenberg, 04.11.2022

Der Magistrat der Stadt Spangenberg

Rehm, Bürgermeister